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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1988 - 2 A 50/87   

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https://dejure.org/1988,24751
OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1988 - 2 A 50/87 (https://dejure.org/1988,24751)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.01.1988 - 2 A 50/87 (https://dejure.org/1988,24751)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Januar 1988 - 2 A 50/87 (https://dejure.org/1988,24751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besoldung - Festsetzung des Besoldungsdienstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1988 - 2 A 50/87
    Dies führt weiter zu der Erkenntnis, daß die in § 28 Abs. 3, 6 und 7 kasuistisch im einzelnen festgelegten besonderen Tatbestände nach der Gesamtkonzeption des § 28 BBesG nicht nur einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich, sondern auch eng auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.1971, DÖD 1972, 110 und vom 20.06.1974, DÖD 1975, 159 zu der entsprechenden Regelung des § 6 BBesG Fassung 1971 ; Schwegmann/Summer, a.a.O., Rdnrn. 2 b und 3 a).
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1988 - 2 A 50/87
    Dies führt weiter zu der Erkenntnis, daß die in § 28 Abs. 3, 6 und 7 kasuistisch im einzelnen festgelegten besonderen Tatbestände nach der Gesamtkonzeption des § 28 BBesG nicht nur einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich, sondern auch eng auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.1971, DÖD 1972, 110 und vom 20.06.1974, DÖD 1975, 159 zu der entsprechenden Regelung des § 6 BBesG Fassung 1971 ; Schwegmann/Summer, a.a.O., Rdnrn. 2 b und 3 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2018 - 4 S 1462/17

    Besoldung von Beamten - Neufestsetzung des Beginns des Aufstiegs in den

    Grundsätzlich ist für die Hauptberuflichkeit, unabhängig davon, ob dabei von einem landesbeamtenrechtlich einheitlichen oder von einem speziellen besoldungsrechtlichen Begriff auszugehen ist, eine Tätigkeit zu fordern, die in dem anzurechnenden Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit dargestellt hat, d.h. in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht hat, und entgeltlich ausgeübt wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.10.1988 - 2 B 44.88 -, Buchholz 240, § 28 BBesG Nr. 14, und vom 11.05.1990 - 2 B 50.90 -, Juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 27.01.1988 - 2 A 50/87 -, ZBR 1988, 262; Senatsbeschlüsse vom 25.01.1990 - 4 S 3454/88 -, Juris und vom 13.07.2017 - 4 S 1096/17 -, jeweils zum Begriffsmerkmal "hauptberuflich" im Besoldungsrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2023 - 4 S 1892/22

    Beamtenrechtliche Erfahrungsstufenfeststellung; vordienstliche unterhälftige

    "Der Begriff der Hauptberuflichkeit ist in den §§ 31, 32 LBesG nicht definiert.Grundsätzlich ist für die Hauptberuflichkeit, unabhängig davon, ob dabei von einem landesbeamtenrechtlich einheitlichen oder von einem speziellen besoldungsrechtlichen Begriff auszugehen ist, eine Tätigkeit zu fordern, die in dem anzurechnenden Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit dargestellt hat, d. h. in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht hat, und entgeltlich ausgeübt wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.10.1988 - 2 B 44.88 -, Buchholz 240, § 28 BBesG Nr. 14, und vom 11.05.1990 - 2 B 50.90 -, Juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 27.01.1988 - 2 A 50/87 -, ZBR 1988, 262; Senatsbeschlüsse vom 25.01.1990 - 4 S 3454/88 -, Juris und vom 13.07.2017 - 4 S 1096/17 -, jeweils zum Begriffsmerkmal "hauptberuflich" im Besoldungsrecht).
  • VGH Hessen, 24.04.1996 - 1 UE 1970/92

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - anrechenbare hauptberufliche Beschäftigungen;

    Der Senat weist lediglich ergänzend daraufhin, daß diese Auslegung des Begriffs der hauptberuflichen Beschäftigung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht, wonach eine hauptberufliche Beschäftigung nur bei einer die Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nehmenden Teilzeitbeschäftigung gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Dezember 1971 - VI C 1.71 -, ZBR 1972, 151 f.; vgl. auch Kümmel, Beamtenversorgungsgesetz, Stand: Juni 1994, § 10 Anm. 17; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Stand: Juli 1995, § 10 Erläuterung 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Januar 1988 - 2 A 50/87 -, ZBR 1988, 262).
  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11

    Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters

    28 In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die Hauptberuflichkeit einer Tätigkeit jedenfalls dann zu bejahen ist, wenn der zeitliche Umfang dieser Tätigkeit zumindest die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter erreicht (Schwegmann/Summer § 28 BBesG a. F. Rn. 10b; OVG RhlPf U. v. 27.1.1988 - 2 A 50/87 - ZBR 1988, 262; zu § 10 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG BVerwG U. v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - ZBR 2006, 169).
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